Kaufberatung
Der Kauf eines Hauses in Spanien ist ein sehr aufregender Schritt! Lassen Sie sich vom Team von HomeEspaña durch jede Phase des Prozesses führen. Wir wissen, wie es ist, ein Haus zu kaufen, umzuziehen und hier zu leben, da unsere Mitarbeiter vor Ort leben und dies seit vielen Jahren getan haben. Sie sagen uns, was Sie wollen, und wir zeigen Ihnen, wie Sie es finden können.
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Schritt
01
Eins
Legen Sie Ihr Budget fest
Bevor Sie mit der Immobiliensuche beginnen, legen Sie Ihr Budget fest.
Typische britische Käufer beginnen mit ihrem Geld in Pfund Sterling und müssen ihr Budget daher in Euro entsprechend dem Wechselkurs von Pfund zu Euro berechnen. Denken Sie daran, dass der am Tag der Kaufpreisfixierung verfügbare Kurs von dem am Tag des Kaufabschlusses verfügbaren Kurs abweicht. Rechnen Sie also damit, dass Ihre endgültigen Kosten in Pfund Sterling steigen oder fallen werden.
Ebenso wichtig ist es, die Kaufnebenkosten zu berücksichtigen, die beim Kauf einer spanischen Immobilie anfallen, um Kaufgebühren und Steuern zu decken (siehe „Abschlussdatum“ unten für weitere Einzelheiten). Die Kosten variieren je nachdem, ob Sie in Alicante, Valencia oder Murcia kaufen. Typische Kosten wie folgt:
Alicante & Murcia: Die Gebühren betragen 13 % – 16 % des Kaufpreises
Alicante & Murcia: Die Gebühren betragen 13 % – 16 % des Kaufpreises
* Diese Zahlen dienen nur zur groben Orientierung und können sich je nach Umständen ändern – Ihr Kundenbetreuer wird Ihnen die Aufschlüsselung für Ihren speziellen Kauf genauer erläutern.
Der typische Kauf eines Wiederverkaufsobjekts dauert 8 bis 12 Wochen, vom Zeitpunkt des erfolgreichen Angebots bis zum Tag, an dem Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten. (Der Kauf eines Neubaus hängt vom Datum des Baus der Immobilie ab.)

Schritt
02
Zwei
Organisieren Sie Ihr „Team“
HomeEspaña findet für Sie die ideale Immobilie und steht Ihnen während des gesamten Kaufprozesses beratend zur Seite.
Außerdem müssen Sie einen unabhängigen zweisprachigen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen vertritt und bei Bedarf als Bevollmächtigter fungiert.
Sie sollten auch ein Konto bei einer Wechselstube eröffnen. Nehmen Sie sich Zeit, um mit ihnen Ihre Möglichkeiten für die Überweisung von Euro nach Spanien zu besprechen, einschließlich der Möglichkeiten, Ihr Risiko von Wechselkursschwankungen zu minimieren.
Wenn Sie beabsichtigen, mit einer Hypothek zu kaufen, sprechen Sie so früh wie möglich mit unserem Schwesterunternehmen Home Finance und sichern Sie sich idealerweise eine grundsätzliche Hypothek.
Sparen Sie Zeit, indem Sie diese Spezialisten beauftragen, bevor Sie Ihre Immobilie finden.

Schritt
03
Drei
Finden Sie Ihre Immobilie
Teilen Sie HomeEspaña im Voraus mit, wann Sie kommen und sich Immobilien ansehen möchten.
Schicken Sie uns vor Ihrer Reise Links zu Angeboten, die Sie auf unserer Website gesehen haben, und wir geben Ihnen ehrliches Feedback dazu. Ein Teil unserer Arbeit besteht darin, alle Vorarbeiten für Ihren Besuch zu erledigen. Wir organisieren also Besichtigungen für Ihre bevorzugten Immobilien, schlagen Ihnen aber auch andere vor, die Sie interessieren könnten.
Wenn Sie ein Objekt finden, das Sie kaufen möchten, sprechen Sie mit unserem Makler über ein Angebot. Wir informieren Sie über die Erwartungen des Verkäufers und darüber, welchen Preis wir für fair und realistisch halten.
Das Angebot wird angenommen. Häufig wird von Ihnen erwartet, dass Sie einen Reservierungsvertrag unterzeichnen und eine Reservierungsanzahlung leisten. In der Regel beträgt diese etwa 3.000 bis 5.000 Euro und wird auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet. Sobald dies geschehen ist, ist die Immobilie für Sie reserviert und sollte vom freien Markt genommen werden.

Schritt
04
Vier
Unterzeichnen Sie den Kaufvertrag
Sobald Ihre Immobilie reserviert ist, beginnt Ihr Anwalt mit der Vorbereitung eines privaten Kaufvertrags (Contrato de Compraventa) zwischen Ihnen und dem Verkäufer, der innerhalb von 30 Tagen nach der Reservierung der Immobilie unterzeichnet werden sollte.
Während dieses Prozesses wird Ihr Anwalt alle erforderlichen Due-Diligence-Prüfungen des Grundstücks durchführen und sich mit Ihnen über alle spezifischen Verkaufsbedingungen und Vertragsklauseln abstimmen.
Bei einem Wiederverkaufsobjekt wird vom Käufer erwartet, dass er bei Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Anzahlung in Höhe von etwa 10 Prozent des Kaufpreises leistet. Bei Neubauobjekten ist dies etwas anders: Hier müssen Sie möglicherweise bis zu 50 % vor der Fertigstellung bezahlen.
Denken Sie daran, dass unser Team Ihnen während des gesamten Kaufprozesses und darüber hinaus zur Seite steht. Wir haben ein engagiertes Aftersales-Team, das Ihnen bei Fragen zur Verfügung steht, Sie auf dem Laufenden hält und alles tut, was nötig ist, um einen reibungslosen Verkauf zu gewährleisten. Ihr Aftersales-Ansprechpartner hilft Ihnen bei der Eröffnung eines Bankkontos und der Beantragung Ihrer NIE (Ihrer Steueridentifikationsnummer) – zwei wichtige Dinge, die Sie organisieren müssen.

Schritt
05
Fünf
Tag der Fertigstellung
Die letzte Phase des Kaufprozesses findet im Büro des örtlichen Notars statt, der die Unterzeichnung der Eigentumsurkunde (Escritura de Compraventa) durch den Verkäufer und den Käufer oder ihre Anwälte überwacht.
Nur von einem registrierten Notar autorisierte und unterzeichnete Urkunden sind rechtsgültig. Ihr Anwalt wird alles vorbereiten und sich mit unserem Vertreter in Verbindung setzen, um einen für beide Seiten passenden Tag für den Abschluss zu vereinbaren, an dem Sie beide Sie zum Notar begleiten werden.
Bei Unterzeichnung der Urkunde muss der Käufer den Restbetrag des Kaufpreises sowie alle anfallenden Steuern und Gebühren bezahlen, darunter: ITP-Übertragungssteuer für Wiederverkäufe (10 % des Kaufpreises in der Region Valencia, 8 % in Murcia), die eigenen Gebühren des Notars (0,5 % bis 1 %), Grundbuchgebühren (500 € bis 1.000 €) und Anwaltskosten (1.500 € bis 2.000 €). Beim Kauf mit einer Hypothek fallen zusätzliche Gebühren der Bank an.
Die ITP-Steuer wird nicht auf neue/noch nicht fertiggestellte Immobilien erhoben, aber sie unterliegen der Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10 Prozent und 1,5 % bis 2 % für die Stempelsteuer.

Schritt
06
Sechs
Nach Fertigstellung
Sobald Ihre neue Urkunde von allen Parteien unterzeichnet und „notariell beglaubigt“ wurde, sind Sie der rechtmäßige Eigentümer Ihres Grundstücks!
Während Sie feiern, sollte Ihr Anwalt Ihre Urkunde beim örtlichen Grundbuchamt eintragen lassen, idealerweise am Tag des Abschlusses oder so bald wie möglich danach. Er sollte Sie auch als neuen Eigentümer beim örtlichen Finanzamt, bei Ihren Versorgungsunternehmen und, falls erforderlich, bei Ihrer Eigentümergemeinschaft eintragen lassen.
Vergessen Sie nicht, dass der Service von HomeEspaña auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht endet. Wir helfen Ihnen bei allen Angelegenheiten, die nach Ihrem Einzug anfallen, von der Hilfe beim Austausch der Schlösser bis hin zur Begleitung zu örtlichen Hausärzten.

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