Die Regionalregierung von Valencia hat vor kurzem Änderungen am Gesetz zur Regelung der touristischen Vermietung verabschiedet, um die Koexistenz dieser boomenden Branche mit dem Alltag der ständigen Bewohner von Gebäuden und Hausgemeinschaften zu verbessern.
Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz und die Antworten, von denen wir hoffen, dass sie potenziellen und aktuellen Hausbesitzern helfen, das neue Szenario und seine Auswirkungen zu verstehen.

1) Was ist eine Touristenmiete?
Die neuen Verordnungen definieren nun eindeutig die drei Arten von Vermietungen in der Region Valencia:
– Touristenmiete – Maximaler Aufenthalt von 10 Nächten pro Kunde.
– Saisonale Vermietung – Mindestaufenthalt von 11 Nächten und maximaler Aufenthalt von weniger als einem Jahr.
– Langzeitvermietung – Mindestaufenthalt von einem Jahr.
2) Benötige ich einen Touristenführerschein?
Eine Touristenlizenz benötigen Sie nur für das, was die neuen Vorschriften als touristische Vermietung definieren (Viviendas de Uso Turístico auf Spanisch). Wenn Sie planen, Ihre Immobilie für mehr als 10 Nächte an denselben Kunden zu vermieten, ist keine Touristenlizenz erforderlich, da dies als saisonale Vermietung gilt.
3) Kann ich ein Zimmer vermieten?
Mit einer Touristenlizenz können Sie nur Ihre gesamte Immobilie vermieten. Das heißt, Sie können kein Zimmer oder einen Teil Ihrer Immobilie vermieten, selbst wenn Sie ein separates, in sich abgeschlossenes Apartment haben. Wenn die Immobilie, die Sie vermieten möchten, nicht über eine eigene Referenz im spanischen Kataster (Referencia Catastral) verfügt, können Sie sie nicht vermieten.
WICHTIG: Die derzeitigen Inhaber der Touristenlizenz müssen der Regionalregierung von Valencia vor Ende 2024 den Namen und die Kontaktdaten des Eigentümers der Immobilie (und des Vermieters, falls es sich nicht um den Eigentümer handelt) sowie die Katasterreferenz ihrer Immobilie übermitteln, sonst verlieren sie ihre Touristenlizenz.
4) Muss ich meinen Touristenführerschein erneuern?
Touristenlizenzen sind jetzt nur noch 5 Jahre lang gültig. Wenn Sie bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes, d.h. vor dem 8. August 2024, eine Touristenlizenz besaßen, ist Ihre Lizenz bis zum 8. August 2029 gültig. Sie müssen die Verlängerung Ihrer Lizenz mindestens einen Monat vor Ablauf beantragen, indem Sie eine neue „Verantwortungserklärung“ (Declaración Responsable auf Spanisch) bei der Regionalregierung von Valencia einreichen. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihre Immobilie aus dem Register gestrichen und Ihre Lizenz wird gelöscht.
5) Muss meine Immobilie neue Standards erfüllen?
Bis August 2025 müssen alle registrierten touristischen Vermietungen alle neuen Standards in Bezug auf die Immobilie selbst und ihre Einrichtungen und Dienstleistungen erfüllen, die im neuen Gesetz festgelegt sind. Einige der wichtigsten Anforderungen sind:
– Alle Immobilien im 5. Stock oder höher müssen einen Aufzug haben.
– Alle touristischen Vermietungen müssen über einen 24-Stunden-Telefonservice für Gäste und einen Abholservice verfügen, der keine Schlüsselkästen außerhalb des Grundstücks voraussetzt, die jetzt verboten sind.
– Alle touristischen Vermietungen müssen über Internet verfügen
6) Geht eine Touristenlizenz von einem Besitzer auf den nächsten über?
Die Touristenlizenzen sind jetzt sowohl an den Eigentümer als auch an die Immobilie gebunden. Wenn ein Eigentümer seine Immobilie verkauft, muss er die Regionalregierung von Valencia davon in Kenntnis setzen, die die Immobilie dann aus dem Register für touristische Vermietungen streicht. Der neue Eigentümer muss dann eine neue 5-Jahres-Touristenlizenz beantragen.
7) Kann ich meine Immobilie nur für den Sommer vermieten?
Eigentümer müssen die Regionalregierung von Valencia nun über den Zeitraum des Jahres informieren, in dem sie ihre Immobilien im Rahmen ihrer Touristenlizenz vermieten wollen. Wenn Sie beispielsweise angeben, dass Ihre Touristenlizenz von Juni bis September aktiv sein wird, dann können Sie Ihre Immobilie in diesem Zeitraum für Kurzzeitaufenthalte vermieten, nicht aber für den Rest des Jahres (mindestens 11 Übernachtungen). Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Lizenz das ganze Jahr über aktiv zu halten, können Sie Ihre Immobilie zu keinem Zeitpunkt des Jahres für mehr als 10 Nächte an denselben Kunden vermieten.
8) Brauche ich jetzt die Erlaubnis meiner Nachbarn?
Ja, Sie benötigen jetzt die Erlaubnis Ihrer Nachbarn/Hauseigentümervereinigung (Comunidad de Vecinos auf Spanisch), um Ihre Immobilie als Touristenmietobjekt zu nutzen und müssen dem Rathaus als Teil Ihres Lizenzantrags eine Bescheinigung oder ein offizielles Sitzungsprotokoll vorlegen, das dies belegt.
9) Kann die Stadtverwaltung meinen Antrag ablehnen?
Wenn Ihre Immobilie alle Anforderungen an eine touristische Vermietung gemäß dem neuen Gesetz erfüllt und Sie einen schriftlichen Nachweis darüber haben, dass Ihre Nachbarn damit einverstanden sind, dass Sie Ihre Immobilie als touristische Vermietung nutzen, kann das Rathaus Ihren Antrag dennoch aus folgenden Gründen ablehnen:
– Der Wohnungsmarkt in dem Gebiet, in dem sich Ihre Immobilie befindet, wurde als „unter Druck“ (zona tensionada auf Spanisch) deklariert.
– Die maximale Anzahl an touristischen Vermietungen in der Region ist bereits erreicht.
Die gute Nachricht ist, dass das Rathaus diese Informationen veröffentlichen muss, so dass die Öffentlichkeit immer über die Gebiete informiert ist, in denen Anträge auf Touristenlizenzen aus den oben genannten Gründen abgelehnt werden, bevor sie das Antragsverfahren beginnen.
10) Was benötige ich sonst noch, um einen Touristenführerschein zu beantragen?
Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass das Rathaus kein Problem mit Ihrem Gebiet hat und dass Ihre Nachbarn Ihnen den Betrieb einer Touristenvermietung gestatten, müssen Sie einen Architekten oder Immobilienexperten beauftragen, der Ihr Grundstück inspiziert und zwei Berichte erstellt:
a) Der vom Rathaus geforderte Bericht, der bestätigt, dass Ihre Immobilie alle Anforderungen des neuen Gesetzes zur Regelung der touristischen Vermietung erfüllt.
b) Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética auf Spanisch)
Das Rathaus stellt dann eine Bescheinigung über die Stadtverträglichkeit (Certificado de Compatibilidad Urbanística auf Spanisch) aus.
Der letzte Schritt in diesem Prozess besteht darin, eine Verantwortungserklärung (Declaración Responsable auf Spanisch) zusammen mit der oben erwähnten Bescheinigung der Stadtverträglichkeit von Ihrem Rathaus bei der Regionalregierung von Valencia einzureichen, die dann entscheidet, ob sie Ihre Immobilie in das offizielle Register für touristische Vermietungen aufnimmt und Ihnen eine Touristenlizenz erteilt. Dieser letzte Schritt kann ein paar Monate dauern.
11) Können Sie für die illegale Vermietung Ihrer Wohnung mit einem Bußgeld belegt werden?
Die Bußgelder, die Hauseigentümern für die Vermietung ihrer Immobilie ohne Touristenlizenz auferlegt werden, haben sich deutlich erhöht und reichen nun je nach Schwere des Vergehens von 100.000 € bis 600.000 €.
Fazit
Wir hoffen, dass diese FAQs nützlich sind, aber HomeEspaña empfiehlt allen potenziellen oder aktuellen Hausbesitzern dringend, die Dienste eines Spezialisten für touristische Vermietungen in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Immobilien den neuen Vorschriften entsprechen.