Spanische Visa und Aufenthaltsgenehmigungen

Die Regeln, die festlegen, wie einfach es ist, ganz nach Spanien zu ziehen oder hier als Kurzzeitbesucher zu verweilen, hängen weitgehend davon ab, ob Sie EU-Bürger sind oder nicht. Hier ist eine kurze Anleitung, die Ihnen helfen soll, Ihre Optionen zu verstehen:

Spanische Visa

Spanische Visa

Spanische Visa

Spanische Visa

EU Cizitens

Spanien ist ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union (EU), d. h. es hat dieselben Rechte wie alle anderen Mitgliedstaaten. Staatsangehörige aller Mitgliedstaaten gelten als EU-Bürger und sind berechtigt, ohne Grenzkontrollen nach Spanien (oder in ein anderes Land des Schengen-Raums, der den größten Teil der EU umfasst) einzureisen und aus diesem Land auszureisen.

Zweitwohnungsbesitzer, die EU-Bürger sind, z. B. Franzosen, Deutsche, Niederländer oder Belgier, können ihr Eigentum in Spanien uneingeschränkt besuchen. Sie sollten sich als Einwohner registrieren lassen, wenn sie sich länger als drei Monate am Stück in Spanien aufhalten. Jeder, der sich über ein Kalenderjahr verteilt insgesamt länger als sechs Monate (183 Tage oder mehr) in Spanien aufhält, sollte sich hier als steuerlich ansässig erklären.

Im Rahmen der Freizügigkeitspolitik der EU haben alle EU-Bürger das Recht, nach Spanien zu ziehen, um dort zu leben, zu arbeiten, zu studieren, einen Job zu suchen oder in Rente zu gehen. Sie sollten nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und es wird Bedingungen geben, die von ihrem Status abhängen (Nachweis des Einkommens/der Krankenversicherung).

Swiss and EAA citizens

Die oben beschriebenen Freizügigkeits- und Niederlassungsrechte von EU-Bürgern gelten auch für Schweizer Staatsangehörige und Staatsangehörige von drei weiteren Ländern, die nicht Mitglied der EU, aber Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, nämlich Norwegen, Liechtenstein und Island.

British Citizens

Die oben beschriebenen Freizügigkeits- und Niederlassungsrechte von EU-Bürgern gelten auch für Schweizer Staatsangehörige und Staatsangehörige von drei weiteren Ländern, die nicht Mitglied der EU, aber Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, nämlich Norwegen, Liechtenstein und Island.

Derzeit können britische Staatsbürger, die nach Spanien reisen, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum im Land aufhalten. Die 90 Tage können als ein langer Aufenthalt oder als mehrere kürzere Besuche verbracht werden. Als Richtlinie bedeutet dies, dass britische Eigentümer insgesamt sechs Monate in ihrem spanischen Ferienhaus verbringen können, verteilt über ein Jahr, wobei kein Besuch länger als drei Monate dauern darf und zwischen den Reisen eine angemessene Zeitspanne liegen muss. Für einen längeren Aufenthalt ist ein Visum erforderlich.

Für britische Staatsangehörige, die dauerhaft nach Spanien ziehen möchten, gilt derzeit dasselbe Verfahren wie für alle anderen Nicht-EU-Bürger. Das bedeutet, dass sie ein Visum beantragen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die beste Option für Rentner und Frührentner ist das Non-Lucrative Visa, das nach einem Jahr und danach alle zwei Jahre verlängert werden kann (bevor ein Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden kann). Mit diesem Visum müssen Antragsteller über die finanziellen Mittel verfügen, um sich selbst zu versorgen, und dürfen nicht arbeiten.

Oder es gibt das Goldene Visum, eine Art Investitionsvisum, das Nicht-EU-Bürgern, die eine Immobilientransaktion im Wert von mindestens 500.000 € abschließen (oder in andere bestimmte Finanzunternehmen investieren), einen Aufenthaltsstatus gewährt. Zu den weiteren Optionen gehören ein Studentenvisum und ein Arbeitsvisum.

Britische Staatsbürger, die vor dem 31. Dezember 2020 einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung in Spanien gestellt haben, müssen sich keine Sorgen machen – sie behalten ihre Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte, die ihnen gewährt wurden, als sie den Status eines EU-Bürgers hatten. Wenn Sie vor Ende letzten Jahres in Spanien gelebt haben, sich aber nicht für eine Aufenthaltsgenehmigung angemeldet haben, ist es noch nicht zu spät, einen Antrag zu stellen, solange Sie über Unterlagen verfügen, die belegen, dass Sie hier gelebt haben.

Other non EU Citizens

Wie britische Staatsbürger unterliegen auch andere Nicht-EU-Bürger bei einem Besuch in Spanien der 90/180-Tage-Einwanderungsregel, wobei viele Staatsangehörige bereits vor der Einreise ein Schengen-Visum benötigen. Südafrikaner und Chinesen benötigen beispielsweise ein Visum, während Amerikaner und Kanadier kein Visum benötigen. Sobald sie hier sind, gelten für Nicht-EU-Bürger die gleichen Visumsoptionen für einen Aufenthalt wie für britische Staatsbürger.

The visa process

Die Berater von HomeEspaña können Ihre spezifischen Anforderungen besprechen und Ihnen die verfügbaren Optionen näher erläutern. Wenn Sie weitere Beratung benötigen, können wir Ihnen spezialisierte Rechtsvertreter empfehlen, die Sie bei Ihren Visumplänen unterstützen können. Sie können uns eine E-Mail an info@homeespana.com senden oder unser Kontaktformular verwenden >

Für weitere Informationen über die Schritte zum Kauf einer Immobilie in Spanien haben wir diesen weiteren kurzen Leitfaden zusammengestellt – Kaufprozess in Spanien

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